Kinderland Beitragsrechner…
Bitte beachten Sie:
Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss in Höhe von € 100,00 pro Kind und Monat. Der ausgewiesene Betreuungsbeitrag wird entsprechend reduziert. Bei älteren Geschwisterkindern wird erst der Förderbetrag abgezogen und der Geschwisterrabatt (20%) auf den verbleibenden Restbetrag berechnet.
Achtung: Die Förderung wird im Beitragsrechner nicht verarbeitet - bitte berücksichtigen Sie die Förderung separat.
Hinweis: Unsere Kinder essen ab 12 Uhr gemeinsam zu Mittag, daher ist eine Abholzeit um 12:30 Uhr nicht möglich.