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Kinderland Beitragsrechner…

Bitte beachten Sie: 
Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss in Höhe von € 100,00 pro Kind und Monat. Der ausgewiesene Betreuungsbeitrag wird entsprechend reduziert. Bei älteren Geschwisterkindern wird erst der Förderbetrag abgezogen und dann der Geschwisterrabatt (20%) auf den verbleibenden Restbeitrag berechnet. Alle weiteren Kosten (Essen, Portfolio etc.) werden im Anschluss dazugerechnet. 

Achtung: Die Förderung wird im Beitragsrechner nicht verarbeitet - bitte berücksichtigen Sie die Förderung separat. 

Hinweis: Unsere Kinder essen ab 12 Uhr gemeinsam zu Mittag, daher ist eine Abholzeit um 12:30 Uhr nicht möglich. 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen jederzeit gerne an die Kinderland Verwaltung. Vielen Dank!

Art der Betreuung

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